Freitag, 29. März 2024
Notruf : 112

Rauchmelder

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

Seit dem 31.12.2015 gilt in Niedersachsen in allen bestehenden und neuen Wohnräumen die Rauchmelderpflicht. In Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungsweg von Aufenthaltsräumen dienen, müssen Rauchmelder eingebaut werden.  Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer des Wohnraums.

Kommt es in einer Wohnung zum Brand, erkennt man dies häufig sofort am Geruch des Rauches - wenn man wach ist! Im Schlaf wacht man von dem Geruch des Rauches nicht auf. Die meisten der monatlich rund 35 durch Feuer tödlich Verunglückten sterben daher an einer Rauchgasvergiftung und nicht durch die eigentlichen Verbrennungen.

Bei einem Feuer in einer Wohnung bleiben durchschnittlich nur zwei bis vier Minuten zur Flucht, bevor sämtliche Fluchtwege abgeschnitten sind. Wer sich bei der Entdeckung des Feuers, vor allem in der Nacht auf Tiere, Nachbarn oder die eigene Nase verlässt, verliert nicht nur wertvolle Zeit sondern im schlimmsten Fall auch sein Leben.

Ein Rauchmelder wird an die Decke eines Raumes montiert und erkennt auftretenden Rauch durch optische Sensoren. Löst er aus, ertönt ein lautes helles Piepen, welches häufig auch außerhalb der Wohnung hörbar ist. Mittlerweile gibt es wartungsfreie Rauchmelder, welche eine Lebensdauer von 10 Jahren haben und nicht mehr als 25€ kosten. Ist das ein Leben wert?

Was sonst noch beim Kauf von Rauchmeldern zu beachten ist, wird auf den Seiten der Kampagne "Rauchmelder retten Leben" erklärt.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.