Dienstag, 08. Oktober 2024
Notruf : 112

Blaulicht und Martinshorn

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Rücken die Feuerwehr oder andere Einsatzkräfte zu einem Einsatz aus, ist in der Regel Eile geboten. Da es nicht selten um die Rettung von Menschenleben geht, kann jede Sekunde wichtig sein. Die Feuerwehr kann dabei Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen und bspw. über rote Ampeln fahren. Dazu heißt es in der Straßenverkehrsordnung:

 STVO § 38, Abs. 1:

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Fahren wir im Einsatzfall, das kann auch in der Nacht sein, mit Blaulicht und Horn durch die Gegend, machen wir das nicht zum Spaß sondern um Euch schnellstmöglich zur Hilfe zur eilen. Auch in der Nacht müssen wir, allein aus rechtlichen Gründen, "alle Register" ziehen -  auch wenn wir Euch das gern ersparen würden.

Wenn Euch im Straßenverkehr ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Horn begegnet, solltet Ihr als Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Fußgänger...) unbedingt Platz machen. Was das heißen kann, wird in folgendem Video sehr gut erklärt:

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